In eigener Sache – Beitragsehrlichkeit

Symbolbild Megaphone

Nach der Satzung der komba gewerkschaft bayern zahlen Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe richtet sich nach der Beitragsordnung. Sowohl Satzung als auch Beitragsordnung sehen vor, dass Mitglieder Veränderungen, die sich auf den Beitrag und dessen Höhe auswirken, mitteilen müssen. Die Beitragsordnung formuliert das in ihrem „§ 5 Mitteilungspflichten“ folgendermaßen: „Die Mitglieder sind verpflichtet, alle beruflichen […]

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