Wir erinnern uns:
Im Februar und März 2025 sind die Beschäftigten bei Bund und bei den Kommunen zur Durchsetzung ihrer Forderungen auf die Straße gegangen. Im April 2025 konnte eine Einigung erreicht werden. Zum 1. April 2025 gab es eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 %, mindestens um 110 Euro.
Was kommt da noch? Zunächst eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 % zum 1. Mai 2026!
Sonst noch was in 2026? Ja! Die Jahressonderzahlungen wird ab 2026 auf einheitlich 85 % erhöht und es gibt die Möglichkeit, die Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln (Achtung Sonderregeln im Bereich BT-K und BT-B). Die Tauschtage (= Umwandlung der Jahressonderzahlung aus 2026) müsstest Du bis zum 1. September 2026 beim Arbeitgeber beantragen. Die entsprechenden Tage kannst Du dann im Jahr 2027 nehmen.
Außerdem (womöglich ein Ladenhüter) gibt es ab dem Jahr 2026 die Möglichkeit der freiwilligen, einvernehmlichen Verlängerung der Arbeitszeit auf wöchentlich 42 Stunden mit Zuschlag.
Und 2027? Ab dem Jahr 2027 gibt es für alle Tarifbeschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag!
Ist ja toll. Und wo kommen all die Wohltaten her? Ein Tarifvertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen und einer Einigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Wenn es mit Worten nicht getan ist, kommt es zum Arbeitskampf und die Arbeitnehmerseite kann mit (zunächst) Warnstreiks Druck auf die Arbeitgeberseite ausüben. So geschehen auch in der zurückliegenden Tarifrunde TVöD 2025. Auch wenn jede Tarifeinigung ein Kompromiss ist und leider nicht alles Wünschenswerte erreicht werden kann: Ohne Arbeitnehmer, die für einen guten Abschluss auf die Straße gehen, ist nichts zu erreichen.
Die komba bayern dankt all ihren großartigen aktiven Mitgliedern, die diesen Abschluss erst möglich gemacht haben!
Übrigens: Die Grundrechte, sich in Gewerkschaften zu organisieren und das Recht zum Arbeitskampf sind so wichtig, dass sie im Grundgesetz an prominenter Stelle zu finden sind, nämlich in Art. 9 Abs 3 GG.
Und wie geht’s weiter? Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten, also bis zum 31. März 2027. Danach heißt es wieder verhandeln, kämpfen und zur Not streiken. Wir zählen auf Euch!
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei Fragen bitte melden unter komba@komba-bayern.de